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   AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16   

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https://dejure.org/2017,37809
AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 715
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Darüber hinaus beträgt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie nach der Rechtsprechung des BGH nach § 102 Satz 2 Urhebergesetz, § 852 BGB 10 Jahre (BGH I ZR 48/15).

    Zwar trägt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 12.6.2016, I ZR 48/15 "Everytime we touch"; vgl. auch LG Oldenburg Beschluss vom 7.4.2016, 5 S 440/15) die Klägerin als Anspruchstellerin nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs erfüllt sind.

    Diese tatsächliche Vermutung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15 - Every time we touch).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Die Berechnung des Gegenstandswerts ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -" juris "Tannöd") ebenfalls nicht zu beanstanden, insbesondere greift nicht die seit dem 1.10.2013 eingeführte Deckelung des Gegenstandswerts auf 1000, 00 EUR für ein Unterlassungsbegehren.
  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Die Ermöglichung eines Downloads in einem Filesharing-Netzwerk führt mittelbar zu einer Vervielfachung der Verbreitung, da die Filesharing-Programme in ihren Grundeinstellungen vorsehen, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten wird (AG Hamburg GRUR-RR 2014, 197).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Es muss nicht ohne stichhaltigen Grund ergänzend Beweis erheben (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 281, 282).
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